Einwilligung nachweisen
Art 7. Abs. 1 DSGVO hält fest, dass ein Nachweis der Einwilligung möglich sein muss:
https://dsgvo-gesetz.de/art-7-dsgvo/
Das heißt es muss iwo gespeichert werden, dass der Nutzer zugestimmt hat.
Eine "Anwalts-Seite" meint es reicht die Einwilligung auf dem Endgerät des Nutzer zu speichern. Für mich klingt das wenig sinnig, da dort die Daten ja unvorhersehbar gelöscht werden könnten.
Meinst du das reicht aus oder sollte die Einwilligung besser anhand von IP und Datum in der DB gespeichert werden?