Implementierung eines Einstellungsoption für die Adresspflicht auf Rechnungen für Kleinbeträge
Hintergrund: Gemäß den steuerrechtlichen Vorschriften ist bei Rechnungen für Kleinbeträge (in der Regel bis zu 200 Euro) die Angabe der vollständigen Adresse des Rechnungsempfängers nicht zwingend erforderlich. Diese Regelung vereinfacht die Rechnungsstellung insbesondere bei kleineren Transaktionen. Um unseren Rechnungsprozess an diese Vorschriften anzupassen und gleichzeitig flexibel auf unterschiedliche Anforderungen reagieren zu können, benötigen wir eine entsprechende Einstellungsoption in unserem System.
Vorgeschlagene Lösung: Es sollte ein Einstellungsbereich implementiert werden, in dem festgelegt werden kann, ob und ab welchem Rechnungsbetrag die Angabe der vollständigen Adresse des Rechnungsempfängers erforderlich ist. Folgende Einstellungen sind hierfür notwendig:
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Erforderlichkeit einer Adresse:
- Option, um festzulegen, ob generell eine Adresse des Rechnungsempfängers erforderlich ist.
- Diese Option ermöglicht es, bei Bedarf die Adressangabe für alle Rechnungen unabhängig vom Betrag zu verlangen.
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Schwellenwert für die Adresspflicht:
- Ein Feld, in dem der Betrag angegeben wird, ab dem die vollständige Adresse des Rechnungsempfängers erforderlich ist.
- Standardmäßig könnte dieser Wert auf 200 Euro gesetzt werden, entsprechend der gängigen Kleinbetragsregelung. Dieser Wert sollte jedoch anpassbar sein, um auf Änderungen in den gesetzlichen Vorschriften oder spezielle Geschäftsanforderungen reagieren zu können.
**Beachten: **
- Auch in Bestellung beachten, also wenn Invoice installiert ist, muss Orders das abfragen
- Standard bleibt wie es ist. Adresse ist Pflicht